§ 14a EnWG und GModG: was bei Wärmepumpe, Wallbox und Gebäudeautomation Pflicht ist
Seit 2024 darf der Netzbetreiber neue Wärmepumpen und Wallboxen dimmen, seit Juli 2026 gilt statt dem GEG das Gebäudemodernisierungsgesetz, und in Foren kursieren dazu mehr Halbwahrheiten als Fakten. Hier steht, was wirklich gilt: mit Zahlen, Fristen und dem, was davon im Zählerschrank ankommt.
Ich plane und baue Gebäudeautomation im Raum Regensburg. Deshalb geht es hier nicht um Paragrafen als Selbstzweck, sondern darum, was du vor dem Rohbau entscheiden musst, damit Wärmepumpe, Wallbox und PV nachher zusammenarbeiten, statt sich gegenseitig zu blockieren.
Ratgeber · Stand September 2026
Domenik Bozic, Meister für Gebäudeautomation, Loxone- und KNX-Partner in Nittendorf bei Regensburg. Stand: September 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung, die Quellen stehen am Ende der Seite.
Abschnitt I
Was gilt seit 2024, und was kommt bis 2030?
Sechs Zahlen reichen, um die Diskussion zu sortieren. Alles Weitere auf dieser Seite hängt an einer davon, und die meisten Streitfragen in Foren lösen sich damit auf.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
4,2 kW
Ab dieser Anschlussleistung ist eine neue Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage oder ein Speicher steuerbar. Gilt seit dem 1. Januar 2024 für Neuanlagen (§ 14a EnWG).
4,2 kW
So viel Netzbezug bleibt dir bei jedem Eingriff garantiert. Abschalten auf null ist dem Netzbetreiber ausdrücklich verboten.
110 bis 190 €
Netzentgelt-Ersparnis pro Jahr mit Modul 1, je nach Netzbetreiber. Spanne laut Bundesnetzagentur.
70 kW
Ab dieser Nennleistung der Heizung oder Klimaanlage brauchen Nichtwohngebäude bis Ende 2029 Monitoring und Beleuchtungssteuerung (§ 56 GModG).
2030
Ab dem 1. Januar 2030 wird jeder Neubau als Nullemissionsgebäude errichtet, öffentliche Gebäude schon ab 2028.
Keine
Nachrüstpflicht für Gebäudeautomation im reinen Wohnhaus. Sinnvoll wird sie trotzdem, sobald Wärmepumpe, Wallbox und PV zusammen laufen.
Abschnitt II
Was ist § 14a EnWG, und welche Anlagen sind betroffen?
Seit dem 1. Januar 2024 darf der Netzbetreiber neue Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Speicher über 4,2 kW bei Engpässen dimmen. Dafür muss er dich sofort ans Netz lassen.
Der Paragraf regelt den Deal zwischen dir und deinem Verteilnetzbetreiber. Du erlaubst ihm, deine großen Verbraucher bei einem lokalen Engpass zu drosseln. Er darf dir im Gegenzug den Netzanschluss nicht mehr mit Verweis auf ein überlastetes Ortsnetz verweigern oder verzögern, und du bekommst reduzierte Netzentgelte.
Die Details stehen in zwei Festlegungen der Bundesnetzagentur: BK6-22-300 regelt die Technik, BK8-22/010-A das Geld. Betroffen ist jede Anlage aus dem Katalog unten, die nach dem 31. Dezember 2023 in Betrieb gegangen ist und mehr als 4,2 kW Anschlussleistung hat. Mehrere Geräte derselben Art werden zusammengezählt: drei Klimasplitgeräte mit je 1,5 kW sind zusammen eine steuerbare Anlage.
Bestandsanlagen von vor 2024 bleiben außen vor, solange sie keine alte Steuerungsvereinbarung hatten. Wer eine hatte, etwa den klassischen Wärmepumpentarif, muss bis Ende 2028 ins neue System wechseln. Freiwillig wechseln darf jeder, und wegen der Entgeltreduzierung lohnt sich das oft.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Private Wallboxen und mobile Ladevorrichtungen über 4,2 kW
Wärmepumpen inklusive elektrischem Heizstab
Fest installierte Klimaanlagen und Raumkühlung
Stromspeicher, soweit sie aus dem Netz laden
Ausgenommen: Nachtspeicherheizungen, kritische Infrastruktur und der normale Haushaltsstrom
Abschnitt III
Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?
Nein. Er darf den Netzbezug deiner Anlage auf 4,2 kW absenken, höchstens zwei Stunden am Tag, und nie auf null. Die berühmten 60, 30 und 0 Prozent stammen aus einem anderen Gesetz.
Kaum eine Zahl wird so oft falsch zitiert. Die Stufen 60, 30 und 0 Prozent stehen in § 9 EEG und betreffen die Einspeisung deiner PV-Anlage, nicht deinen Verbrauch. Seit dem Solarspitzengesetz müssen neue PV-Anlagen fernsteuerbar sein und werden bis zum Einbau eines Smart Meters pauschal auf 60 Prozent ihrer Modulleistung begrenzt.
Für Verbraucher gilt etwas anderes: Die Festlegung BK6-22-300 verbietet eine Abschaltung ausdrücklich. Der Netzbetreiber darf den netzwirksamen Bezug deiner steuerbaren Anlage auf mindestens 4,2 kW dimmen. Eine Wärmepumpe läuft damit weiter, in fast jedem Haus reicht das für den Grundbedarf. Licht, Herd und Steckdosen sind von der Steuerung komplett ausgenommen.
Und die 4,2 kW gelten für den Strom aus dem Netz. Was deine PV gerade selbst liefert, kommt obendrauf. Wie viel das in der Praxis ausmacht, steht weiter unten beim Energiemanagement.
Abschnitt IV
Modul 1, 2 oder 3: welche Netzentgelt-Ersparnis passt zu dir?
Für die meisten Einfamilienhäuser ist Modul 1 die richtige Wahl: eine Pauschale pro Jahr, ein Zähler, kein Umbau. Modul 2 lohnt nur bei sehr hohem Verbrauch, Modul 3 braucht ein Smart Meter.
Die Ersparnis ist die Gegenleistung für die Steuerbarkeit. Du wählst das Modul bei der Anmeldung der Anlage, in Abstimmung mit Netzbetreiber und Stromlieferant. Ein Wechsel ist später möglich, kostet aber Aufwand, deshalb lohnt sich einmal Rechnen vorher.
Modul 1 ist der Standard: Deine Anlage läuft über den normalen Hauszähler, und du bekommst eine feste Jahrespauschale gutgeschrieben. Die Höhe legt jeder Netzbetreiber selbst fest, laut Bundesnetzagentur liegt sie zwischen 110 und 190 Euro im Jahr.
Modul 2 setzt einen eigenen Zähler für die steuerbare Anlage voraus. Dafür sinkt der Arbeitspreis im Netzentgelt für diesen Strom auf 40 Prozent. Das rechnet sich, wenn die Wärmepumpe im unsanierten Altbau viel Strom zieht oder das E-Auto jeden Tag geladen wird, denn der zweite Zählerplatz kostet jährlich Grundgebühr.
Modul 3 gibt es seit April 2025 überall: Modul 1 plus zeitvariable Netzentgelte mit günstigen und teuren Tageszeiten. Sinnvoll wird das erst mit einem Energiemanagement, das Wallbox und Speicher automatisch in die günstigen Stunden legt.
Die drei Module im Vergleich
Kriterium
Modul 1
Modul 2
Modul 3
Was du bekommst
Feste Pauschale, 110 bis 190 € im Jahr
40 % Arbeitspreis im Netzentgelt für die Anlage
Modul 1 plus zeitvariable Netzentgelte
Zähler
Gemeinsamer Hauszähler
Eigener Zähler für die Anlage
Intelligentes Messsystem (Smart Meter)
Passt zu
Einfamilienhaus mit üblichem Verbrauch
Sehr hoher Verbrauch, unsanierter Altbau, Vielfahrer
Haushalte mit Energiemanagement, das Lasten verschiebt
Aufwand im Zählerschrank
Keiner
Zweiter Zählerplatz nötig
Smart Meter und Steuerbox nötig
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Abschnitt V
Wie kommt das Signal in dein Haus, und was muss in den Zählerschrank?
Der Netzbetreiber sendet über Smart Meter und Steuerbox, übergangsweise noch per Funkrundsteuerempfänger. Im Zählerschrank braucht es Platz, Koppelrelais und eine Datenleitung zur Anlage.
Auf dem Papier läuft das Signal vom Netzbetreiber über das intelligente Messsystem an eine Steuerbox in deinem Zählerschrank, und von dort an die Anlage oder an dein Energiemanagement. In der Praxis hinkt der Smart-Meter-Rollout hinterher: Ende 2025 hatten bundesweit nur rund 5,5 Prozent der Anschlüsse ein intelligentes Messsystem, die Bundesnetzagentur hat deshalb im Frühjahr 2026 Aufsichtsverfahren gegen 77 Messstellenbetreiber eröffnet.
Netzbetreiber wie das Bayernwerk überbrücken das pragmatisch. Bis Smart Meter und Steuerbox verfügbar sind, wird bei Neuanlagen teilweise noch ein Funkrundsteuerempfänger gesetzt, oder der Rabatt wird ohne physische Steuerung gewährt. In beiden Fällen muss der Zählerschrank so vorbereitet sein, dass die Steuerbox später steckbar nachgerüstet werden kann.
Genau hier scheitern viele Bestandsanlagen. Die technische Anschlussregel VDE-AR-N 4100 verlangt bei einer wesentlichen Änderung, und dazu zählt die neue Wärmepumpe, Platz für den Abschlusspunkt Zählerplatz und den Raum für Zusatzanwendungen. Fehlt der, wird der Zählerschrank auf deine Kosten erweitert oder ersetzt. Das gehört in die Kostenplanung, bevor die Wärmepumpe bestellt ist.
Aus einem Projekt: Relais K1 bis K5, Netzteil und Reihenklemmen auf der Hutschiene, jede Ader gekennzeichnet. Auf dieser Ebene sitzen später Steuerbox-Signal und Freigaberelais.
Was dein Elektriker vor der Inbetriebnahme erledigt
1.Anlage vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden, mit Modul und Steuerungsart
2.Zählerschrank nach VDE-AR-N 4100 prüfen: Platz für Zählerplatz-Abschluss und Zusatzanwendungen
3.Steuersignal-Klemmleiste und Koppelrelais setzen, weil die Steuerbox-Kontakte nur etwa 1 A schalten
4.Datenleitung, mindestens Cat. 7, vom Zählerschrank zu Wärmepumpe, Wallbox und Speicher legen
5.Steuerungsart festlegen: Direktsteuerung je Gerät oder ein Energiemanagement für alle
Abschnitt VI
Warum entscheidet das Energiemanagement, ob du den Eingriff überhaupt merkst?
Bei Direktsteuerung schaltet ein Relais stumpf in jedes Gerät. Mit Loxone oder KNX bekommt dein Haus nur einen Zielwert, rechnet PV und Speicher dagegen und verteilt den Rest selbst.
Bei der Anmeldung entscheidest du zwischen Direktsteuerung und EMS-Steuerung. Direkt heißt: Das Signal geht per Koppelrelais in die Wärmepumpe oder Wallbox, jedes Gerät wird für sich gedrosselt. Das funktioniert, ist aber unkoordiniert. Die Wallbox bricht das Laden ab, obwohl die Wärmepumpe gerade ohnehin pausiert.
Mit EMS-Steuerung sendet der Netzbetreiber nur einen Summenwert an die Steuerbox. Bei mehreren Anlagen ist das nicht einfach mehrfach 4,2 kW, sondern ein Wert mit Gleichzeitigkeitsfaktor nach den Empfehlungen des VDE FNN. Ab dort übernimmt der Miniserver oder die KNX-Logik: Der Speicher lädt nicht mehr aus dem Netz, die Wallbox geht von 16 auf 10 Ampere, die Wärmepumpe läuft unverändert weiter.
Der größte Hebel ist die Eigenerzeugung. Die 4,2 kW gelten nur für Strom aus dem Netz. Liefert deine PV in dem Moment 5 kW, stehen deinem Haus 9,2 kW zur Verfügung, und das Energiemanagement rechnet das automatisch mit ein. Der Loxone Miniserver liest die Steuerbox heute meist über potenzialfreie Kontakte und spricht mit Wallbox, Wechselrichter und dem SG-Ready-Eingang der Wärmepumpe über Modbus oder Netzwerk. Die digitale EEBUS-Schnittstelle ist softwareseitig bereits vorbereitet. Welches System zu deinem Haus passt, steht im Ratgeber Loxone oder KNX.
Direktsteuerung und EMS-Steuerung im Vergleich
Kriterium
Direktsteuerung
EMS-Steuerung (Loxone oder KNX)
Was der Netzbetreiber schaltet
Jedes Gerät einzeln per Relais
Einen Summenwert für das ganze Haus
PV und Speicher
Werden nicht berücksichtigt
Werden gegengerechnet, Eigenstrom kommt obendrauf
Komfort beim Eingriff
Gerät wird hart gedrosselt oder pausiert
Logik verteilt: Wallbox langsamer, Wärmepumpe weiter
Mehrere Anlagen
Jede braucht ihr eigenes Relais
Ein Signal, eine Logik, Gleichzeitigkeit wird angerechnet
Modul 3 nutzbar
Kaum sinnvoll
Ja, Lasten wandern in günstige Stunden
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Abschnitt VII
Was ändert das GModG 2026 bei der Gebäudeautomation?
Seit Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz das GEG. Für Nichtwohngebäude sinkt die Grenze für Pflicht-Automation von 290 auf 70 kW, Frist Ende 2029.
Das GModG wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt schrittweise in Kraft. Die Pflicht zur Gebäudeautomation, bisher § 71a GEG, heißt jetzt § 56 GModG und setzt die EU-Gebäuderichtlinie um.
Bisher galt die Pflicht nur für Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen über 290 kW, die bis Ende 2024 nachrüsten mussten. Neu ist die Grenze von 70 kW. Damit sind kleinere Hotels, Bürogebäude, Praxen, Pflegeeinrichtungen und viele Gewerbehallen betroffen. Bis zum 31. Dezember 2029 brauchen sie ein Monitoring, das die Verbräuche aller Hauptenergieträger erfasst, protokolliert und auswertet, herstellerunabhängig zugänglich macht und die Raumklimaqualität überwacht. Dazu kommt eine automatische, zonierte Beleuchtungssteuerung mit Belegungserkennung. Für Neubauten gilt zusätzlich ein Gebäudeautomationssystem mit Automationsgrad C ab 70 kW und Grad B ab 290 kW nach DIN/TS 18599-11.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Nachrüstung nachweislich technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Dass sie Geld kostet, reicht dafür nicht. Was das für Bauträger und Gewerbe im Detail heißt, steht auf der Seite Gebäudeautomation für Bauträger und Gewerbe.
Pflichten und Fristen auf einen Blick
Regel
Betrifft
Frist
Wenn nicht
§ 14a EnWG, Steuerbarkeit
Neue Wärmepumpe, Wallbox, Klima, Speicher über 4,2 kW
Seit 01.01.2024
Kein Anschlussanspruch, keine Entgeltreduzierung
§ 14a EnWG, alte Steuerungsverträge
Bestandsanlagen mit Alt-Tarif
31.12.2028
Alt-Tarif entfällt ab 2029
§ 56 GModG, ab 290 kW
Nichtwohngebäude im Bestand
31.12.2024, abgelaufen
Bußgeld, Wertverlust der Immobilie
§ 56 GModG, ab 70 kW
Nichtwohngebäude im Bestand
31.12.2029
Bußgeld, Wertverlust der Immobilie
Nullemissionsgebäude
Neubau der öffentlichen Hand
Ab 01.01.2028
Keine Genehmigung
Nullemissionsgebäude
Alle Neubauten, auch Wohnhäuser
Ab 01.01.2030
Keine Genehmigung
Tabelle seitlich scrollen
Abschnitt VIII
Gilt das auch für mein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus?
Eine Nachrüstpflicht für Gebäudeautomation gibt es im Wohngebäude nicht. Aber ab 2030 ist jeder Neubau ein Nullemissionsgebäude, und das schafft kaum jemand ohne Energiemanagement dahinter.
Die 70-kW-Regel zielt auf Nichtwohngebäude. Für dein Wohnhaus gibt es keine Vorschrift, die dir ein Automationssystem vorschreibt, und die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch hat das GModG abgeschafft. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 stattdessen einen wachsenden Anteil biogener Brennstoffe nutzen, die sogenannte Bio-Treppe.
Was dich trotzdem betrifft: Ab dem 1. Januar 2030 muss jeder Neubau als Nullemissionsgebäude errichtet werden, und für neue Wohngebäude kommt schrittweise eine Solarpflicht. Rechnerisch erreichst du diesen Standard nur, wenn Wärmepumpe, PV, Speicher, Beschattung und Heizkreise als System zusammenarbeiten. Das ist kein Gesetz, das Automation vorschreibt, aber ein Standard, den du ohne sie kaum triffst.
Dazu kommt § 14a: Sobald Wärmepumpe und Wallbox im selben Haus laufen, entscheidet das Energiemanagement, ob du vom Dimmen etwas merkst. Was das im Einfamilienhaus kostet, steht im Ratgeber Was Gebäudeautomation kostet.
Abschnitt IX
Was gilt in Regensburg und im Landkreis konkret?
Im Stadtgebiet meldest du die Anlage bei der Regensburg Netz GmbH an, im Landkreis meist beim Bayernwerk. Beide arbeiten mit Online-Portalen, die Details unterscheiden sich.
Für die Umsetzung ist dein Verteilnetzbetreiber zuständig, nicht dein Stromlieferant. Im Stadtgebiet Regensburg und einigen Umlandgemeinden ist das die Regensburg Netz GmbH, eine Tochter der REWAG. Im Landkreis und in weiten Teilen Ostbayerns ist es die Bayernwerk Netz GmbH. Welcher es bei dir ist, steht auf der Stromrechnung.
Bei der Regensburg Netz läuft die Anmeldung über das Serviceportal. Die Zustimmung zur steuerbaren Anlage gilt als erteilt, wenn sich die Anschlussleistung am Hausanschluss nicht generell erhöht. Über 30 kW vertraglicher Gesamtleistung kann ein Baukostenzuschuss fällig werden, was bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wallboxen und Wärmepumpen schnell erreicht ist. Bei Kombinationen aus steuerbarer Anlage und PV empfiehlt der Netzbetreiber selbst ein lokales Energiemanagement.
Beim Bayernwerk melden Installateure über das Auftragsportal an, du verfolgst den Stand im Kundenportal. Übergangsweise wird teils noch ein Funkrundsteuerempfänger vorgeschrieben, die Verdrahtung muss parallel für die spätere Steuerbox vorbereitet sein. Eingriffe im Winter folgen veröffentlichten Schaltzeiten, morgens und abends für jeweils höchstens eine Stunde, und immer nur bis auf die 4,2 kW.
Fördern lässt sich beides: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst Energiemanagement und Gebäudeautomation als Einzelmaßnahme, auch wenn sie eine Pflicht erfüllen. Mehr zur Region auf der Seite Gebäudeautomation in Regensburg und Umland.
Ohne Anmeldung kein Anschlussanspruch und keine Ersparnis. Im Gewerbe drohen Bußgeld bis 5.000 Euro und, schwerer wiegend, eine Immobilie, die Bank und Käufer abwerten.
Meldet dein Installateur eine Wärmepumpe oder Wallbox über 4,2 kW nicht als steuerbare Anlage an, oder ist der Zählerschrank nicht für die Steuerbox vorbereitet, verfällt der Anspruch auf den sofortigen Netzanschluss. Der Netzbetreiber darf die Inbetriebnahme untersagen. Und die Entgeltreduzierung entfällt, über die Lebensdauer der Anlage sind das schnell einige tausend Euro.
Bei Nichtwohngebäuden ist die fehlende Automation eine Ordnungswidrigkeit nach den Bußgeldvorschriften des GModG, mit Geldbuße bis 5.000 Euro. Teurer sind die Folgen daneben: Gewerbeimmobilien ohne Monitoring und Automation gelten bei Banken zunehmend als Risiko, Refinanzierungen werden schwieriger, der Wert sinkt. Den Begriff dafür kennst du vielleicht aus der Presse: Stranded Assets.
Abschnitt XI
Wann gehört das in die Planung?
Vor dem Rohbau, spätestens in der Entwurfsplanung. Zählerschrank, Datenleitungen und die Frage Direkt oder EMS lassen sich später nur mit Stemmarbeit korrigieren.
Alles, was auf dieser Seite steht, landet am Ende an drei Stellen: im Zählerschrank, in den Leerrohren und in der Logik deines Energiemanagements. Alle drei werden im Rohbau festgelegt. Wer die Wärmepumpe bestellt, bevor der Systemplan steht, entscheidet damit auch über die Steuerungsart, ohne es zu merken.
Deshalb steht bei mir der Systemplan vor der Produktwahl: welche Anlagen steuerbar sind, welches Modul sich rechnet, wo Steuerbox und Koppelrelais sitzen, welche Datenleitungen liegen müssen und was dein Elektriker dafür vorsehen muss. Wie diese Zusammenarbeit mit deinem Elektrobetrieb abläuft, steht auf der Seite Smart-Home-Planung.
Vor dem Rohbau klären
1.Welche Anlagen über 4,2 kW kommen ins Haus, jetzt und in fünf Jahren
2.Welches Modul sich bei deinem Verbrauch rechnet
3.Direktsteuerung oder Energiemanagement, und wer die Logik pflegt
4.Zählerschrank mit Reserve für Steuerbox, zweiten Zählerplatz und Koppelrelais
5.Leerrohre und Datenleitungen zu Wärmepumpe, Wallbox, Wechselrichter und Speicher
Abschnitt XII
Quellen und Stand
Alle Angaben mit Stand September 2026, geprüft gegen die Festlegungen der Bundesnetzagentur, das GModG-Infoportal des Bundes und die Informationen der Netzbetreiber. Keine Rechtsberatung.
Gesetze und Festlegungen ändern sich, Netzentgelte jedes Jahr. Wenn du eine Zahl auf dieser Seite prüfen willst, sind das die Stellen, an denen ich nachgesehen habe.
Die Fragen, die bei den Hotlines der Netzbetreiber und in Bauherren-Foren am häufigsten auftauchen, kurz beantwortet.
Ja. Jede Wärmepumpe über 4,2 kW, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb ging, ist steuerbar, unabhängig von Baujahr und Dämmstandard des Hauses.
Der Dämmstandard spielt nur für die Modulwahl eine Rolle. Zieht die Wärmepumpe im Altbau viel Strom, kann sich Modul 2 mit eigenem Zähler rechnen. Die Teilnahme selbst ist Pflicht.
Ob Wärmepumpe, Wallbox und PV bei dir zusammenarbeiten, klären wir an deinem Grundriss.
Schick mir kurz dein Vorhaben. Ich rufe zurück, und wir gehen zwanzig Minuten lang durch, welche Anlagen bei dir steuerbar sind, was das für den Zählerschrank heißt und ob sich ein Energiemanagement bei dir rechnet.
Ich antworte innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, ohne Verkaufsdruck. Wenn bei dir ein Koppelrelais reicht, sage ich dir das genauso.
Nach 20 Minuten weißt du
welches Modul sich bei deinem Verbrauch rechnet
ob Direktsteuerung oder Energiemanagement zu deinem Haus passt
was dein Elektriker im Zählerschrank vorsehen muss